Ruhestandsplanung

Finanzvorsorge 50plus

Ruhestandsplanung

Was ist Ruhestandsplanung?


„Ruhestandsplanung in diesem Sinne ist eine qualifizierte, faire und umfassende Beratung in finanziellen Angelegenheiten der Kundenzielgruppe 50plus, die auf die Bedürfnisse der Kunden kurz vor und für die Gesamtdauer der Ruhestandsphase zugeschnitten ist und steuerliche, rechtliche, familiäre und andere individuelle Rahmenbedingungen der Kunden berücksichtigt.

Der Prozess besteht klassisch aus Bestandsaufnahme, Analyse, Umsetzung und regelmäßiger Kontrolle.“

In diesem Dokument finden Sie die Unterschiede zur klassischen Altersvorsorge. 

Beratung der Generation 50+

Unsere Schlussfolgerungen

1

Ab dem 50. Lebensjahr heißt es, keine Zeit mehr zu verlieren.

Spätestens dann ist es absolut notwendig, sich mit der persönlichen Ruhestandsplanung zu befassen.

Nur so lässt sich der gewohnte und gewünschte Lebensstandard im Alter sichern.

2

Für die Finanzvorsorge-Industrie muss diese Zielgruppe erkennen

Diese wachsende, interessante aber auch anspruchsvolle Kundengruppe und deren besondere Bedürfnisse muss von der Finanzvorsorge-Industrie erkannt und gezielt bedient werden. Erfahrungen aus der Altersvorsorgeberatung sind nur begrenzt übertragbar.

Für ein erfolgreiches Geschäftsfeld „Ruhestandsplanung“ benötigen Berater spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, Produktanbieter passende Produktkonzeptionen.

Die Initiative Ruhestandsplanung hilft mit ihrer besonderen Expertise sowohl Beratungs- als auch Produktanbietern beim Aufbau dieses Geschäftsfeldes.

3

Erwartungen der Generation E erfüllen

Die Generation E erwartet für ihren Ruhestand qualifiziert, neutral, fair und umfassend beraten zu werden.

Herkömmliche Beratungsschwerpunkte müssen an die Ziele, Bedürfnisse und Wünsche dieser Lebensphase angepasst werden.

Was sind unsere Ziele?

Wir möchten ...


  • ... als Denkfabrik durch Erforschung, Entwicklung und Bewerbung des Beratungskonzeptes der Ruhestandsplanung Einfluss auf die Marktentwicklung, das Produktangebot, das Kundeninteresse sowie die öffentliche Meinungsbildung nehmen.

  • ... unsere Mitglieder in beruflichen Angelegenheiten der Ruhestandsplanung in wirtschaftlicher, rechtlicher und technischer Hinsicht informieren, unterstützen und beraten, soweit rechtlich zulässig.

  • ... durch Netzwerkbildung der Mitglieder untereinander und zu Experten zur professionellen Fortentwicklung des Geschäftsfeldes Ruhestandsplanung beitragen.

     

     

     

  • ... die Etablierung des qualifizierten Beratertypus „Ruhestandsplaner“ oder äquivalenter Berufsbezeichnungen z. B. durch Förderung eines Angebotes von Ausbildungen, hochwertigen Fortbildungen, Trainings und Lizensierungen für diesen Beratertypus (durch Dritte) unterstützen.